Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?

Ein eigenes Haus mit Garten ist der Traum von vielen Eigenheimbesitzern. Sollen jedoch Grenzen zu anderen Grundstücken gezogen werden, kommt häufig ein Zaun zum Einsatz. Dieser soll dabei helfen, die Privatsphäre zu schützen und Grenzmarkierungen zu signalisieren. Im Fachjargon ist von einer Einfriedung die Rede. Doch wo dürfen Sie einen Zaun errichten, wer zahlt den Aufbau und sind Genehmigungen erforderlich?

 

Welche Maßnahmen sind vor dem Aufbau eines Zauns zwischen zwei Grundstücken nötig?

Bevor Sie einen Zaun aufstellen oder errichten lassen, ist es wichtig, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Holen Sie sich am besten eine schriftliche Einverständniserklärung ab, um sich auch rechtlich abzusichern. Außerdem sollten Sie auf die Optik achten. In vielen Städten und Gemeinden ist es üblich, dass die Baumaßnahmen den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch die Maximalhöhe sollte mit den gesetzlichen Richtlinien übereinstimmen. Die Höhenverhältnisse sind von Ort zu Ort verschieden. Ein Zaun darf meistens über eine Höhe von  1,50 Meter verfügen; einige Gemeinde erlauben jedoch nur eine Zaunhöhe von 1,20 Meter – daher sind vor der Zaunplanung Informationen einzuholen.

Achten Sie außerdem darauf, dass der Abstand zwischen Zaun und Straße mindestens 50 Zentimeter beträgt. Das ist nötig, damit Passanten Gehwege und Fahrzeuge Straßen problemlos passieren können.

Hinweis: Werfen Sie vor dem Errichten des Zauns ebenso einen Blick in den Bebauungsplan der hiesigen Gemeinde. Ist hier eine Einfriedung nicht gestattet, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Einfriedungsbefreiung stellen. Vorher dürfen Sie keinen Zaun ziehen.

 

Wie sieht es mit den Kosten für den Zaun zwischen zwei Grundstücken aus?

Jetzt wird es etwas komplizierter: Während sich Optik und Höhe von Zaun leicht regeln lassen, sieht es bei der Kostenbeteiligung anders aus. Hier haben die verschiedenen Bundesländer nämlich unterschiedliche Regelungen gesetzlich festgehalten. In Bundesländern wie Bremen, Hamburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern tragen Sie sowie Ihr Nachbar die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen. Für gewöhnlich werden sich die Nachbarn jedoch einig, sodass in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten bestehen.

In Niedersachsen, Berlin oder Brandenburg müssen Sie beispielsweise als Grundstücksbesitzer die Zaunkosten allein tragen. Dabei gilt es gewisse Richtlinien zu beachten: Stehen Sie vor Ihrem Grundstück, müssen Sie die Kosten für die Zaunerrichtung auf der linken Seite Ihres Grundstücks selbst tragen. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihr Nachbar einen Zaun wünscht.

 

Ist auch eine Genehmigung für ein Gartenhaus nötig?

Wenn es in Sachen Zaun manchmal etwas komplizierter vor sich geht, ist es kaum verwunderlich, wenn Sie sich auch um andere Baumaßnahmen sorgen. Viele Grundstücksbesitzer möchten in ihrem Garten nicht nur Grünflächen oder Hochbeete errichten. Um Gartengeräte oder Gartenmöbel ideal zu verstauen, ist ein Gartenhaus praktisch. Doch ist hierfür auch eine spezielle Genehmigung vom Bauamt nötig?

Teilweise ja. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt ebenso wie beim Zaunbau vom jeweiligen Bundesland ab. In Bayern gilt innerhalb von Ortschaften eine Genehmigungspflicht, wenn das Gartenhaus mehr als 75 Kubikmeter einnehmen soll. In Nordrhein-Westfalen ist eine Genehmigung bei Gartenhäuschen ab 30 Kubikmetern nötig. Handelt es sich hingegen um deutlich kleinere Schuppen, ist häufig keine besondere Erlaubnis erforderlich.

Unser Tipp:

Sind im Gartenhaus hingegen eine Toilette sowie eine Feuerstelle geplant, ist in den meisten Fällen und unabhängig vom Bundesland eine Baugenehmigung unerlässlich.

Daher ist es ratsam, vor Baumaßnahmen auf Grundstücken immer einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser kann genau mitteilen, ob eine Genehmigung nötig ist und Grenzabstände zu den unterschiedlichen Grundstücken einzuhalten sind.

Was Gemüsebeete oder Bepflanzungen angeht, haben Sie meistens freie Hand. Es kann jedoch sein, dass sich ein Nachbar über einen zu großen Baum oder Busch beschwert. Suchen Sie daher vor dem Bepflanzen immer das Gespräch oder schneiden Sie Ihre Pflanzen großzügig jedes Jahr zurück, damit der Nachbarschaftsfrieden erhalten bleibt.

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